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   LG Frankfurt/Main, 20.01.2023 - 2-08 O 313/20   

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https://dejure.org/2023,26727
LG Frankfurt/Main, 20.01.2023 - 2-08 O 313/20 (https://dejure.org/2023,26727)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20.01.2023 - 2-08 O 313/20 (https://dejure.org/2023,26727)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20. Januar 2023 - 2-08 O 313/20 (https://dejure.org/2023,26727)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.12.2014 - IV ZR 90/13

    Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung des Insolvenzverwalters: Verteilung der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.01.2023 - 8 O 313/20
    Erst wenn dieses geschehen ist, obliegt es dem Versicherten im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast, Umstände aufzuzeigen, warum die vorgetragenen Indizien den Schluss auf eine wissentliche Pflichtverletzung nicht zulassen (BGH r+s 2015, 133, beck-online).

    Dabei wird der Vortrag weiterer zusätzlicher Indizien dann entbehrlich sein, wenn es sich um die Verletzung elementarer beruflicher Pflichten handelt, deren Kenntnis nach der Lebenserfahrung bei jedem Berufsangehörigen vorausgesetzt werden kann, so wie dies etwa in einem vom OLG Köln entschiedenen Fall gewesen ist (Pflicht des Rechtsanwalts zur Wahrnehmung von Gerichtsterminen, kein Versäumnisurteil gegen sich ergehen zu lassen und den Mandanten über den Verfahrensstand zu unterrichten; OLG Köln r+s 2012, 172 = VersR 2012, 560; BGH r+s 2015, 133 Rn. 20, beck-online).

  • OLG Köln, 29.11.2011 - 9 U 75/11

    Begriff der wissentlichen Pflichtverletzung in der Berufshaftpflichtversicherung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.01.2023 - 8 O 313/20
    Dabei wird der Vortrag weiterer zusätzlicher Indizien dann entbehrlich sein, wenn es sich um die Verletzung elementarer beruflicher Pflichten handelt, deren Kenntnis nach der Lebenserfahrung bei jedem Berufsangehörigen vorausgesetzt werden kann, so wie dies etwa in einem vom OLG Köln entschiedenen Fall gewesen ist (Pflicht des Rechtsanwalts zur Wahrnehmung von Gerichtsterminen, kein Versäumnisurteil gegen sich ergehen zu lassen und den Mandanten über den Verfahrensstand zu unterrichten; OLG Köln r+s 2012, 172 = VersR 2012, 560; BGH r+s 2015, 133 Rn. 20, beck-online).
  • BGH, 15.03.2006 - IV ZR 4/05

    Haftung des Rechtsschutzversicherers wegen vertragswidriger Verweigerung der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.01.2023 - 8 O 313/20
    Dies ist insbesondere dann der Fall ist, wenn die beklagte Partei die Erwartung rechtfertigt, sie werde auf ein rechtskräftiges Feststellungsurteil hin ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen, ohne dass es eines weiteren, auf Zahlung gerichteten Vollstreckungstitels bedarf, was unter anderem bei einem Versicherungsunternehmen auf Beklagtenseite angenommen wird (zu allem: BGH, Urteil vom 15.03.2006, Az.: IV ZR 4/05, Rn. 19 mit umfassenden weiteren Nachweisen, zitiert nach juris).
  • BGH, 05.04.2017 - IV ZR 360/15

    Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung: Geltendmachung des Deckungsanspruchs

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.01.2023 - 8 O 313/20
    vereinbaren, dass die Geltendmachung durch den Versicherten ohne Rücksicht auf § 44 II 2 zulässig ist (BGH NJW 2017, 2466; LG München VersR 2005, 593; LG Wiesbaden VersR 2005, 545; Prölss/Martin/Klimke, 31. Aufl. 2021, VVG § 44 Rn. 27).
  • LG Wiesbaden, 14.12.2004 - 1 O 180/03

    Geltendmachung von Ansprüchen in der Vermögensschadenhaftpflicht (D & O-)

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.01.2023 - 8 O 313/20
    vereinbaren, dass die Geltendmachung durch den Versicherten ohne Rücksicht auf § 44 II 2 zulässig ist (BGH NJW 2017, 2466; LG München VersR 2005, 593; LG Wiesbaden VersR 2005, 545; Prölss/Martin/Klimke, 31. Aufl. 2021, VVG § 44 Rn. 27).
  • OLG Düsseldorf, 27.07.2023 - 6 U 1/22

    Vorstand und Geschäftsführer haften nicht persönlich für Kartell-Geldbußen eines

    Wegen der Einzelheiten wird auf die Ausführungen im Tatbestand des Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main (2-08 O 313/20 vom 20.1.2023) verwiesen.

    Mit Urteil vom 20.1.2023 verurteilte das Landgericht Frankfurt am Main (Az. 2-08 O 313/20) die Streithelferin zur Leistung von Deckungsschutz bis zur Höhe der Deckungssumme.

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